Home
Geschäftskunden
Privatkunden
Andere Touren
Reiseanmeldung
Newsletter Abo
Impressum
AGB
Gästebuch
 





1 Abschluss des Reisevertrages

(1) Bei den Motorradwanderungen ist der Umfang der vertraglichen Leistungen bei den einzelnen Touren entsprechend beschrieben. Weitere Leistungen schulden wir nicht. Mit der Anmeldung, die schriftlich (auch per Fax oder E-Mail) vorgenommen wird, bietet der Reiseteilnehmer sunshine biketravel den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Unsere Reisebedingungen und die allgemeine Geschäftsbedingungen werden mit der Anmeldung anerkannt. (2) Die Anmeldung wird durch sunshine biketravel schriftlich bestätigt. Erst durch diese Reisebestätigung kommt ein Reisevertrag zustande. Sämtliche Nebenabreden sind schriftlich zu erfassen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Teilnehmer nicht innerhalb einer Bindefrist von 14 Tagen schriftlich widerspricht.

2 Bezahlungen des Reisepreises

(1) Mit der Reisebestätigung / Rechnung wird der Sicherungsschein übergeben. Nach Erhalt der Reisebestätigung / Rechnung ist sofort eine Anzahlung von 25% des Reisepreises, mindestens jedoch 100,00 EUR, pro Reiseteilnehmer zu leisten. Der restliche Reisepreis ist ohne Aufforderung bis spätestens 28 Tage vor Reisebeginn zu zahlen. Erfolgt die Anmeldung 28 Tage vor Reisebeginn, verpflichtet sich der Reiseteilnehmer zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises. (2) Wir sind berechtigt, die Leistung zu verweigern und Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Reisevertrages vom Reiseteilnehmer zu verlangen, wenn die Zahlung nicht vollständig und pünktlich erfolgt und sich der Reiseteilnehmer mit der Zahlung des Reisepreises in Verzug befindet. Ohne Zahlung des gesamten Reisepreises besteht für den Reiseteilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistungen durch sunshine biketravel.

3 Leistungen
(1) Aus den jeweiligen Reisebeschreibungen und aus der Buchungsbestätigung sind die Preise und enthaltenen Leistungen zu entnehmen. (2) Im Reisepreis sind Leistungen für die Unterbringung im Einzelzimmer oder im Doppelzimmer enthalten. Da in den Hotels immer nur eine begrenzte Anzahl an Einzelzimmer zur Verfügung steht, werden wir diese nach der Reihenfolge der Buchungseingänge vergeben. Besteht der Wunsch einer Einzelperson ein Doppelzimmer zu belegen, bzw. sind keine Einzelzimmer mehr vorhanden, ist der Preis des Doppelzimmers zu bezahlen. Enthält eine Buchung einer Einzelperson keinen Einzelzimmerwunsch, werden wir uns bemühen eine/n Zimmergenossen/in zu finden. Gelingt dies allerdings nicht, wird der Einzelzimmerpreis bzw. Doppelzimmerpreis berechnet.

4 Änderungen
(1) Änderungen oder Abweichungen von Terminen, einzelner Leistungen vom vereinbarten Inhalt der Reise, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht vom Reiseveranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind für den Reiseteilnehmer zumutbar, sofern sie nicht in erheblichem Maße die gebuchte Reise beeinträchtigen. Wenn die geänderten Leistungen mit Mängel behaftet sind, bleibt sunshine biketravel von eventuellen Gewährleistungsansprüchen unberührt. (2) Aus organisatorischen Gründen oder witterungsbedingt können sich Änderungen der Fahrstrecke, Zwischenübernachtungen oder ein anderer Reiseablauf ergeben. Wir werden bemüht sein, gleichartige Leistungen zu erbringen und den Tourcharakter nicht zu verändern. (3) sunshine biketravel trägt für eventuell eintretende Schlechtwetterbedingungen keine Verantwortung. Der Reiseteilnehmer hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Erstattung des Reisepreises und Mietpreises.

5 Rücktritt durch den Reiseteilnehmer
(1) Vor Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Er  kann auch bis zum Reisebeginn verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt. sunshine biketravel kann der Teilnahme eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften auch des Reiselandes oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der Reiseteilnehmer und der Dritte als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die entstehenden Mehrkosten. (2) Maßgeblich für die Berechnung aller Fristen ist der Eingang der Erklärung. Rücktrittserklärungen sind schriftlich (auch per Fax oder E-Mail) zu verfassen. Bei einem Rücktritt (auch unverschuldet) durch den Reiseteilnehmer bis 100 Tage vor Reisebeginn wird eine pauschale Aufwandsentschädigung von 50,00 Euro pro Person berechnet. Ab 99 Tage vor Reisebeginn berechnen wir 15% des Reisepreises, mindestens jedoch die Aufwandsentschädigung, ab 30 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises und ab 14 Tage vor Reisebeginn 90% des Reisepreises. (3) Erscheint der Reiseteilnehmer nicht oder verspätet zum Beginn der Reise bzw. zur Abfahrt oder muss er vom Antritt der Reise oder deren Fortsetzung ausgeschlossen werden, so erhält sunshine biketravel den vollen Vergütungsanspruch. Eventuelle entstehende Mehrkosten aufgrund der Bemühungen, den Reiseteilnehmer an dessen Reiseziel zu bringen oder weiter zu befördern, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers. Nimmt ein Reiseteilnehmer Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Gegenwertes. (4) Umbuchungswünsche des Reiseteilnehmers, die nach Ablauf der obigen Fristen erfolgen, können sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag und durch Neuanmeldung des Reiseteilnehmers erfüllt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

5.1 Rücktritt durch den gewerblichen Auftraggeber
(1) Vor Reisebeginn kann der Auftraggeber jederzeit vom Vertrag zurücktreten (no show) oder einzelne Teilnehmer stornieren.
(2) Maßgeblich für die Berechnung aller Fristen ist der Eingang der Erklärung. Rücktrittserklärungen sind schriftlich (auch per Fax oder E-Mail) zu verfassen. Im Rücktrittsfall sind wir leider gezwungen pauschale Stornierungssätze zu verrechnen. Bis 61 Tage vor Reisebeginn berechnen wir 50% des Reisepreises und ab 60 Tage vor Reisebeginn 80% des Reisepreises.

6 Rücktritt durch den Reiseveranstalter
(1) sunshine biketravel behält sich vor, bis 2 Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten zu können, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 3 bzw. 4 Teilnehmern nicht erreicht wird. Bei Tagesfahrten können wir bis 2 Tage vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Wir werden Sie in diesem Fall umgehend informieren. Eventuelle Umbuchungen werden kostenlos vorgenommen. Der einbezahlte Reisepreis wird dem Kunden umgehend zurückerstattet. Weitere Ansprüche können daraus nicht entstehen.(2) Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Streik, technische Defekte, Unfälle, innere Unruhen, hoheitliche Anordnungen usw.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Veranstalter als auch der Reiseteilnehmer den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag durch den Reiseteilnehmer infolge höherer Gewalt gekündigt, kann der Veranstalter in diesem Fall, für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen, eine angemessene Entschädigung verlangen. Eine Rückbeförderung des Reiseteilnehmers ist nicht Vertragsbestandteil. (3) Sollte der Reiseleiter während der Reise erkranken oder einen Unfall erleiden, wird - soweit kein Ersatzreiseleiter einspringen kann - die Tour abgebrochen. Die Teilnehmer erhalten für die noch ausstehenden Reisetage den Reisepreis anteilig rückvergütet. Erkrankt der Reiseleiter vor der Tour, behält sich sunshine biketravel vor – sofern kein Ersatzreiseleiter einspringen kann – die Tour auch kurzfristig abzusagen. Der bereits einbezahlte Reisepreis wird dem Kunden umgehend zurückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht. (4) Wir behalten uns vor, den Reisevertrag vor und während der Reise mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Reiseteilnehmer den Anweisungen des Reiseleiters bezüglich der Geschwindigkeit, Fahrdisziplin oder Fahrweise, der festgelegten Reihenfolge und des Streckenverlaufes trotz Ermahnung nicht Folge leistet. Wenn der Reiseteilnehmer den Anweisungen des Reiseleiters bezüglich des Umganges mit den Menschen, Flora und Fauna der bereisten Gebiete trotz Ermahnung nicht Folge leistet. Wenn der Reiseteilnehmer die gesetzlichen Bestimmungen der besuchten Länder nicht beachtet. Eine Rückvergütung des bereits bezahlten Reisepreises und der entstandener Kosten besteht bei o.g. Kündigungsgründen nicht.

7 Haftung
(1) Der Reiseteilnehmer erklärt durch seine Unterschrift, dass er an der Veranstaltung auf eigene Gefahr teilnimmt. Jeder Teilnehmer ist dafür verantwortlich, dass er den Anforderungen der gebuchten Reise gesundheitlich gewachsen ist. Der Reiseleiter ist berechtigt, den Reiseteilnehmer der die geforderten Voraussetzungen nicht erfüllt, ganz oder teilweise von der Reise auszuschließen. Ein Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Reisenpreises besteht nicht. Der Reiseteilnehmer übernimmt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm eventuell verursachten Schäden (z. B. Personen-, Sach-, Folgeschäden) und sorgt selbst für ausreichenden Versicherungsschutz. Die Reiseteilnehmer sind für ihre Fahrweise und Streckenwahl und die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich und haftbar, auch dann, wenn sie dem Reiseleiter folgen. (2) Der Reiseteilnehmer verzichtet gegenüber dem Firmeninhaber von sunshine biketravel, seinen Mitarbeitern sowie gegenüber allen mit der Veranstaltung betrauten Reiseleitern, Helfern, Beauftragten und sonstigen Erfüllungsgehilfen auf jegliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem schädigenden Ereignis während der gebuchten Veranstaltung entstehen. Der Verzicht wird auch für die Angehörigen und unterhaltsberechtigten Personen des Teilnehmers erklärt. (3) Der Unterzeichnete stellt den Firmeninhaber von sunshine biketravel und seine Mitarbeiter ferner von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einem von ihm verursachten oder mitverursachten Schadensereignis geltend gemacht werden. Die Haftung durch vorsätzliche Schädigung und grobe Fahrlässigkeit durch sunshine biketravel bleibt davon unberührt. (4) Soweit wir die Dienste von Erfüllungsgehilfen oder anderen Dritten in Anspruch nehmen, steht sunshine biketravel lediglich für eine sorgfältige Auswahl sowie für die übliche Überwachung ein.Wir haften nicht für Leistungsstörungen, die im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich empfohlen oder vermittelt werden (z.B. Hotels, Wellness-Angebote, usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Firmeninhaber von sunshine biketravel ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, wenn internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften gelten, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. (5) Der Firmeninhaber von sunshine biketravel übernimmt insbesondere keine Haftung für Schäden, die auf einen nicht ordnungsgemäßen Zustand der Strecke zurückzuführen sind. (6) Die Haftung gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadenersatz aus vertraglichen Ansprüchen aus dem Reisevertrag ist außer für Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit a) ein Schaden des Reiseteilnehmers weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wurde oder b) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

8 Verantwortung und Mitwirkung des Reiseteilnehmers
(1) Der Teilnehmer sichert zu, Inhaber einer gültigen Fahrererlaubnis zu sein. Er fährt auf eigene Gefahr und nimmt mit seinem Motorrad an der Reise teil, das für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und in fahrsicherem Zustand sein muss. Es gelten die Regeln der StVO (bzw. die Straßenverkehrsordnungen der jeweiligen Reiseländer) sowie die gesetzlichen Bestimmungen für Haftpflicht- und Fahrzeugversicherungen. Es besteht seitens sunshine biketravel keine zusätzliche Versicherung. Der Teilnehmer sichert zu, an der Veranstaltung nur mit ordnungsgemäßer Motorrad-Schutzkleidung (Helm, Oberbekleidung, Handschuhe, Stiefel) teilzunehmen. (2) Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden gering zu halten. Sämtliche Beanstandungen sind unverzüglich bei der zuständigen Reiseleitung anzuzeigen. Erfolgt dies nicht, können keine Ansprüche auf Minderung und Schadensersatz geltend gemacht werden. Ansprüche sind innerhalb von einem Monat, nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise schriftlich geltend zu machen.

9 Versicherungen
Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung, eine Unfallversicherung, eine Auslandsreise-Krankenversicherung, eine Haftpflichtversicherung und eine Schutzbrief-Versicherung abzuschließen.

10 sonstiges
(1) Gerichtsstand ist der Sitz des Reiseveranstalters. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Um sich der anfänglichen Fassung anzunähern, verpflichten sich die Parteien, eine gemeinsame Lösung zu finden. (2) Die vom Reiseveranstalter auf der Reise angefertigten Fotos und Videos sind urheberrechtliches Eigentum von  sunshine biketravel. Wir sind berechtigt dieses Material für Werbezwecke zu verwenden, es sei denn, dass der Teilnehmer eine Veröffentlichung ausdrücklich verweigert. Die Firma sunshine biketravel übernimmt keine Kosten gegenüber Reiseteilnehmern die darauf zu erkennen sind. (3) Sind nicht alle Umstände durch die vorstehenden Bedingungen geregelt, gelten die gesetzlichen Vorschriften in Deutschland. Alle früher veröffentlichten Reisebedingungen werden durch die vorliegende ersetzt und verlieren damit ihre Rechtswirksamkeit.

Stand: Februar 2008

Veranstalter ist:
sunshine biketravel

Frank Fein
Eichwaldstr. 36
75305 Neuenbürg



Alle auf diesen Internetseiten veröffentlichten Daten und Preise sowie Leistungs- und Servicebeschreibungen unterliegen eventuellen Änderungen. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.


© Copyright:
Sämtliche Bilder und Texte auf unserer Homepage unterliegen dem Urheberrecht.
Eine Verwendung und/oder Verwertung der Bilder und Texte ist nur mit der Zustimmung von sunshine biketravel zulässig.